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Die Riester- Rente - mit Extra- Geld vom Staat! Bei der sogenannten “ Riester- Rente “ handelt es sich um die nach Ihrem “ Erfinder ” benannte Rente für: Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende (auch im öffentlichen Dienst). Wehr- und Zivildienstleistende. Rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten. Geringfügig Beschäftigte, die auf die Renten- Versicherungs- Freiheit verzichtet haben. Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (so genannte Kinder- Erziehungszeiten) Daneben hat auch der Ehepartner einer begünstigten Person Anspruch auf staatliche Förderung, auch wenn er selbst nicht zu den Begünstigten zählt. Voraussetzung ist, dass er einen eigenen Vertrag abschliesst und der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte den notwendigen Mindestbeitrag auf seinen Vertrag einzahlt. Was ist die Riester- Rente? Die Riester- Rente ist eine garantierte lebenslange Altersrente! Sie zeichnet sich aus durch eine hohe staatliche Förderung, der Staat zahlt durchschnittlich circa 40 % der Beiträge dazu! Der Rentenbeginn ist flexibel, ab Vollendung Ihres 60. Lebensjahres! Die Rente ist Hartz IV sicher bis zum Rentenbeginn! Eine Auszahlung von bis zu 30 % des gebildeteten Kapitals ist bei Rentenbeginn möglich! Wohn- Riester! Das gebildete Kapital kann einschliesslich der Zulagen vollständig für den Erwerb einer Immobilie verwenden. In diesem Fall verzichten Sie jedoch auf die private Altersrente aus Ihrem Riester- Vertrag. DSL- Bank Wohn- Riester- Rechner, bitte anklicken!
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